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Krankschreibung per Telefon

Arbeitnehmer können sich ab 7. Dezember 2023 wieder per Telefon krankschreiben lassen. Dies gilt aber nur für Patienten mit leichten Krankheitssymptomen, wie bspw. Erkältungskrankheiten, Kopfschmerzen, Übelkeit.

Was müssen Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber beachten?

  • Arbeitnehmer können sich nur von ihrem Hausarzt bzw. ihrem Facharzt telefonisch krankschreiben lassen. Der Arzt führt mit dem Patienten ein telefonisches Beratungsgespräch. Da er den Patienten und seinen Gesundheitszustand kennt, entscheidet er ob er den Patienten untersuchen muss oder ob er ihn telefonisch krankschreiben kann.
  • Die Dauer der Krankschreibung beträgt maximal 5 Tage
  • Eine Folgebescheinigung kann nicht telefonisch erfolgen, sondern bedarf einer ärztlichen Untersuchung
  • Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) automatisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.
  • Der Arbeitnehmer ist weiterhin verpflichtet, sich unverzüglich beim Arbeitgeber krank zu melden und ihm die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
  • Wenn sich der Arbeitnehmer wieder gesund fühlt, darf er auch trotz Krankschreibung wieder arbeiten. Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht.

In jedem Fall sollte der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer nach Rückkehr zu seinem Arbeitsplatz ein Krankenrückkehrgespräch führen.